Die TMK Pöndorf veranstaltet in der Zeit von 12. Bis 14. Mai. 2017 ein Musikfest zum 135 jährigem Jubiläum samt Musikheimeinweihung. Im Zuge Dessen werden am Sonntag den 14. Mai 2017 um ca. 15:30 Uhr im Rahmen eines Gewinnspiels 11 folgende Preise unter Aufsicht des öffentlichen Notars Mag. Stephan Moser aus Neumarkt am Wallersee verlost.
1.Preis: Opel Corsa, 3-Türer, Österreich Edition im Wert von € 15.290
Mitgesponsert vom Opel Team Ramsauer, Pöndorf
2.Preis: AQA Perla Weichwasseranlage im Wert von € 3.000
Gesponsert von der Firma Neuhofer Installationstechnik GmbH & Co KG, Pöndorf
3.Preis: Rundholz Sitzgarnitur im Wert von € 850
Gesponsert von der Rundholzverarbeitung Alois Muckenhammer, Pöndorf
4.Preis: HP Probook 450 G 3 im Wert von € 799
Gesponsert von der Internet Company GmbH Alois Herzog, Straßwalchen
5.Preis: 2 Stk. Logen oder VIP Karten – Allianz Arena, Saison 2017/2018
Mindestwert € 750
Gesponsert von der Allianz Versicherung, Landesdirektion Salzburg
Zu diesem Preis wird angemerkt, dass man zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht sagen kann, ob man 2 Logen oder 2 VIP Karten für ein Spiel in der Allianz Arena gewinnt. Da die Saison 2017/2018 noch nicht ausgelost ist, kann man auch noch nicht sagen für welches Spiel man die Karten gewinnt. Die Teilnehmer erklären sich durch ankreuzen der Teilnahmebedingungen damit ausdrücklich einverstanden.
6.Preis: Brauerei Führung für 30 Personen mit Essen und Trinken im
Wert von ca. € 750
Gesponsert von der Brauerei Zipf
Zu diesem Preis wird angemerkt, dass jeder der 30 Teilnehmer der Führung 4 Getränkemarkerl (Limo oder Bier/Radler) sowie ein Essensmarkerl GRATIS bekommt. Der Rest ist vom jeweiligen Teilnehmer selbst zu bezahlen.
7.Preis: Pöndorfer Einkaufsgutschein im Wert von € 500
Gesponsert von der Tischlerei Willi Breiner, Pöndorf
Der Einkaufsgutschein kann in allen teilnehmenden Pöndorfer,- Frankenmarkter- und Weißenkirchner Geschäften bzw. Gasthäusern eingelöst werden.
8.Preis: Eiben Bonsai im Wert von € 500
Gesponsert von der Firma Karl Sailer GmbH & Co KG, Pöndorf
9.Preis: Mischmaschine im Wert von € 259
Gesponsert von der Firma Bauprofi Aigner Handels GmbH & Co KG, Lochen am See
Da die Mischmaschine einen Teil des Gewinnspiels darstellt (Lose werden in der Mischmaschine gesammelt und gezogen) kann die Mischmaschine erst am Ende der Verlosung an den Gewinner übergeben werden. Die Teilnehmer erklären sich durch ankreuzen der Teilnahmebedingungen damit ausdrücklich einverstanden.
10.Preis: Coolwind Posaune mit Zubehör im Wert von ca. € 220
Gesponsert vom Musikhaus Schwaiger GmbH, Vöcklabruck
Das Zubehör beinhaltet ein Gig Bag, ein Mundstück sowie einen Notenständer
11.Preis: Gutschein im Wert von € 200
Gesponsert von der Firma Baustoffhandel Josef Holzapfel, Pöndorf
1. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname, Adresse und Telefonnummer anzugeben. Durch ankreuzen des Kästchen "Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen" erklärt sich der Teilnehmer mit den hier angeführten Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der Adresse und der Telefonnummer liegt beim Teilnehmer.
2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Verlosung (14.05.2017) das 14. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen hiervon sind aktive Mitglieder der TMK Pöndorf. Die Gewinner werden auf der Homepage der TMK Pöndorf veröffentlicht. Die Teilnehmer erklären sich durch ankreuzen der Teilnahmebedingungen damit ausdrücklich einverstanden.
3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist nur per richtig und vollständig ausgefüllten Gewinnabschnitt möglich. Dieser muss an Mitglieder der TMK Pöndorf ausgehändigt bzw. in eine bereitgestellte Urne eingeworfen werden. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist bis einschließlich 14. Mai 2017, 15:00 Uhr möglich. Später abgegebene Abschnitte können AUSNAHMSLOS nicht mehr berücksichtigt werden.
4. Gewinnermittlung
Unter allen Teilnehmern werden die auf dem Los bzw. Website dargestellten Preise am 14. Mai 2017 um ca. 15:30 Uhr unter Aufsicht des öffentlichen Notars Mag. Stephan Moser aus Neumarkt am Wallersee ausgelost. Die TMK Pöndorf behält sich das Recht vor, offensichtlich falsch oder fehlerhaft ausgefüllte Losabschnitte für ungültig zu erklären, eine Neuziehung folgt.
5. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden telefonisch oder schriftlich verständigt. (sofern er sich zum Zeitpunkt der Verlosung nicht im Festzelt befindet)
6. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden persönlich in Pöndorf übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises). Das heißt, dass der Gewinner für die Abholung des Gewinnes selbst verantwortlich ist und auch die Kosten dafür zu tragen hat.
Wird der Preis nicht innerhalb 3 Monaten ab Verlosung abgeholt, geht dieser in den Besitz der TMK Pöndorf über, jegliche Ansprüche können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden.
Sollte der Gewinner vor Gewinnaushändigung versterben, so wird der Gewinn an die rechtmäßigen Erben ausgehändigt.
Sollte sich bei Gewinnaushändigung herausstellen, dass der Gewinner das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, wird der Gewinn an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
7. Beendigungsmöglichkeiten
Die TMK Pöndorf behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel oder das Musikfest aus unvorhergesehenen bzw. rechtlichen Gründen nicht planmäßig laufen sollte, bzw. abgesagt werden sollte. Die TMK Pöndorf behält sich zudem das Recht vor, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
8. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und verarbeitet werden. Im Falle eines Widerrufs wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
9. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Ferner haftet die TMK Pöndorf nicht für Diebstahl oder der Zerstörung der Gewinnabschnitte bzw. Preise.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.
11. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich Österreichischem Recht.
Trachtenmusikkapelle Pöndorf - Wolfgang Weiser
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