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Ist die rechtswidrige Nutzung eines Fotos strafbar?
Urheberrecht hat in Österreich eine strafrechtliche Komponente. Wer unbefugt ein Werk der Literatur oder Kunst auf eine dem Urheber vorbehaltene Verwertungsart benutzt, ist nach § 91 UrhG mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(Quelle: Dr. Johannes Öhlböck LL.M. RA Wien)
Trachtenmusikkapelle Pöndorf - Wolfgang Weiser
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